Wir sind eine amtlich anerkannte Sehteststelle für Führerscheinbewerber.
Bei Vorlage eines gültigen Ausweises ( Personalausweis, Reisepass) können Führerscheinbewerber Sehteste für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T absolvieren. Für alle anderen Fahrerlaubnisklassen ist die Bestätigung eines Augenarztes erforderlich. Wer den Führerschein machen will, muss an einem speziellen Führerschein-Sehtest teilnehmen. Mit einem speziellen Gerät wird die Sehleistung, der Visus, gemessen. Wenn Sie bei uns einen Führerschein-Sehtest durchführen lassen, denken Sie an folgendes :
Sie können ohne Voranmeldung in unsere Geschäfte kommen
Wir benötigen Ihren Pass oder Personalausweis
Denken Sie an Ihre Brille oder Kontaktlinsen
Wir bescheinigen Ihnen, dass wir den Führerscheinsehtest durchgeführt haben
Die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt 6.43 €
Vom Gesetzgeber sind mindestens 70% Sehkraft für das einzelne Auge vorgeschrieben. Wird das geschafft, ist alles OK. Sollten Sie diese nicht haben, werden wir auf Wunsch Ihre Sehschärfe noch einmal messen. Wenn Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen die vorgeschriebene Sehleistung von mindestens 70% erreichen, erhalten Sie den Sehtest mit dem Vermerk – „mit Sehhilfe bestanden“. Wenn Sie weniger als 70% erreichen, muss der Facharzt entscheiden.